Samstag, 18. Februar 2017

Wahrheitsfindung


Aktueller Konto-Auszug.
Foto: Sofie Stallner
Ein Cent für das Wilhelmshavener Jugendamt

Auch die Wahrheit ist mit Kosten verbunden. Denn manchmal muss man für seine Aussage eine Fahrt antreten, seine Aussage zu Protokoll geben und so verhindern, dass ein anderer weiterhin für das blecht, was man selbst falsch gemacht hat.

Der Blechende bin in diesem Fall ich. Zwei Polizeibeamte haben das Wilhelmshavener Amtsgericht belogen, um ein Verfahren gegen mich zu gewinnen. Kostet mich rund 1 500 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. 

Streitgegenstand: Die Durchsuchung meiner damaligen Wilhelmshavener Wohnung am 17. Juni 2013, 21.40 Uhr, im Beisein einer Jugendamtsmitarbeiterin, die allerdings schweigend draußen stehen geblieben ist, während die Polizisten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen und mir falsche Namen nannten. Das sagte ich so vor Gericht aus. Einer der beiden Polizeibeamten hatte mich wegen meiner Internet-Berichte über die Durchsuchung wegen Verleumdung verklagt.

Die Polizeibeamten dagegen behaupteten vor Gericht, sie hätten sich im Beisein der Jugendamtsmitarbeiterin, die neben ihnen gestanden hätte, vorgestellt und mir den Grund für ihr Erscheinen genannt. Daraufhin hätte ich ihnen den Zutritt zu meiner Wohnung verweigert. Deshalb seien sie mit Gewalt eingedrungen. (Auch das wäre laut Artikel 13 Grundgesetz ohne Durchsuchungsbeschluss verboten. Aber das nur am Rande.)

Die Jugendamtsmitarbeiterin durfte vor Gericht nicht aussagen. Die Aussage wurde ihr im Namen des Oberbürgermeisters Andreas Wagner verboten. Begründung: "Tjaden hat der Jugendamtsmitarbeiterin nachgestellt." (Obwohl ich fast sechs Monate nicht einmal wusste, wie diese Mitarbeiterin heißt. Aber auch das nur am Rande.)

Heute habe ich dem Jugendamt von Wilhelmshaven einen Cent überwiesen. So beteilige ich mich an den Fahrtkosten für die Jugendamtsmitarbeiterin, die hoffentlich sehr bald von der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu einer Aussage gezwungen wird. (Az. 160 Js 6359/15, uneidliche Falschaussage der Polizeibeamten B. und St.)

Weitere Informationen auf www.szenewilhelmshaven.de 


Begünstigter (Name oder Firma):
Stadt Wilhelmshaven
IBAN:
DE46 2825 0110 0002 1111 10
BIC:
BRLADE21WHV
bei (Kreditinstitut):
SPARKASSE WILHELMSHAVEN
Betrag:
0,01 EUR
Verwendungszweck:
Jugendamt Fahrtkosten Aussage Sta Oldenburg 160 Js 6359/15 centaktion.blogspot.de